In der genehmigten Botschaft senkt der Bundesrat die in die Vernehmlassung gegebenen Finanzbeschlüsse um eine halbe Milliarde Franken. Für die BFI-Periode 2025–2028 ist somit ein Finanzwachstum von nominal 1,6% und eine Obergrenze von 29,2 Milliarden Franken vorgesehen, welche nur bei günstiger Entwicklung des Bundeshaushalts ausgeschöpft werden kann. Die Nordwestschweizer Kantone und zentrale Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovation wie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), swissuniversities und der ETH-Rat haben in ihren Vernehmlassungsantworten bereits mitgeteilt, dass sie das vom Bund vorgeschlagene Finanzwachstum als nicht ausreichend erachten. Die Nordwestschweizer Kantone fordern daher zwingend höhere Bundesausgaben in den folgenden Bereichen.
Im Bereich der Berufsbildung verfügt der Bund über eine umfassende Regelungskompetenz. Die öffentlichen Ausgaben in der Berufsbildung werden jedoch gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) zu 75% von den Kantonen getragen, was dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz widerspricht. Als wichtiger Berufsbildungsstandort ist für die Nordwestschweiz von zentraler Bedeutung, dass die Regelungsdichte mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung einhergeht. Die Nordwestschweizer Kantone fordern daher für die BFI-Periode 2025–2028, dass sich die Bundesbeteiligung von 25% an der Berufsbildungsfinanzierung auf die Bundesbeiträge an die Kantone beschränkt. Ausserdem erwarten die Nordwestschweizer Kantone, dass sich der Bund über den Strukturaufbau hinaus im bisherigen Rahmen (80%) an den Kosten für viamia beteiligt. Das Angebot zur Unterstützung und Beratung von Personen ab 40 Jahren bei ihrer Laufbahngestaltung soll dauerhaft angeboten werden. Diese erfolgreiche Massnahme leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Förderung des nationalen Arbeitskräftepotenzials.
Im Bereich Universitäten und Hochschulen sowie im ETH-Bereich sieht der Bund sogar nur ein nominales Wachstum von 1,2% vor. Eine Begrenzung des Wachstums für Hochschulbeiträge auf 1,2% stellt das ausgezeichnete Niveau der Schweizer Hochschulen und des Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz in Frage, denn die innovationsgetriebene und hochtechnisierte Schweizer Wirtschaft ist auf qualifizierte Fachkräfte und optimale Rahmenbedingungen angewiesen, zu welchen ein starkes Forschungsumfeld gehört. Die Nordwestschweiz als wichtiger Hochschul- und Forschungsstandort mit bedeutenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen wie der Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Haute École Arc, der HEP-BEJUNE, dem Paul Scherrer Institut, dem Swiss TPH und dem Departement Biosysteme der ETH ist von der tiefen Wachstumsrate im Hochschulbereich besonders betroffen. Die Hochschulen benötigen finanzielle Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Finanzierung. Ohne die Garantien des Bundes droht die Qualität der Schweizer Bildung zu leiden.
Der Schweizer Innovationspark ist eine von Bund und Kantonen sowie Wissenschaft und Privatwirtschaft betriebene Public-Private-Partnership, welche öffentlichen Interessen nachkommt. Da die vorgesehene Eigenwirtschaftlichkeit der Innovationsparks nicht erreicht werden kann, die Förderung von Innovation jedoch von volkswirtschaftlicher und nationaler Bedeutung ist, vertreten die Nordwestschweizer Kantone die Haltung, dass der Bund den Schweizer Innovationspark gemäss dem Antrag der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren (VDK) mit 4,5 Millionen Franken jährlich unterstützen soll.
Mit der vorliegenden Botschaft verlagert der Bund die Kosten für den BFI-Bereich stärker zu den Kantonen und zieht sich zunehmend aus der Verantwortung zurück. Dies obwohl die Kantone bereits den Grossteil der finanziellen Verantwortung tragen und zusammen mit den Gemeinden für rund 80% aller öffentlichen Ausgaben im BFI-Bereich aufkommen. Von den Kantonen zusätzliche Leistungen zu verlangen, ist in einem Bereich, der in die Zuständigkeit des Bundes fällt, nicht akzeptabel. Die Nordwestschweizer Kantone anerkennen die angespannte Finanzlage des Bundes. Allerdings erachten sie eine unzureichende Finanzierung im Bereich Forschung, Bildung und Innovation als nicht zielführend und als Sparmassnahme im falschen Bereich.
Die Ressource Wissen ist für ein Land wie die Schweiz, ihre gesellschaftliche Entwicklung, ihren Wohlstand und Lebensqualität von grundlegender Bedeutung. Nur wenn sowohl Bund wie auch Kantone ihrer Verantwortung im BFI-Bereich nachkommen, kann die Schweiz die Qualität der Berufsbildung und der Hochschulen garantieren, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und dadurch in Bildung, Forschung und Innovation weiterhin führend sein.
Zusammenfassend erwarten die Nordwestschweizer Kantone vom eidgenössischen Parlament, dass es die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2025–2028 bereitstellt; das heisst, dass das Gesamtbudget zusätzlich zu dem vorgeschlagenen jährlichen Wachstum von 1,6% an die Teuerung angepasst wird.