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Nordwestschweiz fordert stärkeres Engagement des Bundes im BFI-Bereich

  • 11.03.2024

Der Bundesrat hat am 8. März die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 verabschiedet. Ein starkes Engagement des Bundes in diesen Bereichen ist entscheidend, um die Attraktivität, den Wohlstand und die langfristige Stabilität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu sichern. Das vom Bund vorgesehene nominale Finanzwachstum von 1,6% kann die erwartete Teuerung sowie die prognostizierte steigende Anzahl an Studierenden und Lernenden nicht kompensieren. Das nominale Finanzwachstum bedeutet somit eine reale Kürzung der Bundesbeiträge im BFI-Bereich. Eine real abnehmende Wachstumsrate ist für die Nordwestschweizer Kantone nicht akzeptabel und gefährdet das vom Bundesrat selbst gesetzte Legislaturziel, dass die Schweiz führend in Bildung, Forschung und Innovation bleibt.

In der genehmigten Botschaft senkt der Bundesrat die in die Vernehm­lassung gegebenen Finanzbe­schlüsse um eine halbe Milliarde Franken. Für die BFI-Periode 2025–2028 ist somit ein Finanzwachstum von nominal 1,6% und eine Obergrenze von 29,2 Milliarden Franken vorgesehen, welche nur bei güns­tiger Ent­wicklung des Bundeshaus­halts ausgeschöpft werden kann. Die Nordwestschweizer Kantone und zent­rale Akteure im Bereich Bil­dung, Forschung und Innovation wie die Konferenz der kantonalen Erziehungs­direk­torinnen und -direkto­ren (EDK), swissuniversities und der ETH-Rat haben in ihren Vernehmlassungs­ant­worten bereits mitgeteilt, dass sie das vom Bund vorgeschlagene Finanzwachstum als nicht aus­reichend erachten. Die Nordwest­schweizer Kan­tone fordern daher zwingend höhere Bundesausgaben in den fol­genden Bereichen.

Im Bereich der Berufsbildung verfügt der Bund über eine umfassende Regelungskompetenz. Die öffent­lichen Ausgaben in der Berufsbildung werden jedoch gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) zu 75% von den Kantonen getragen, was dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz widerspricht. Als wichtiger Berufs­bil­dungsstandort ist für die Nordwestschweiz von zentraler Bedeutung, dass die Regelungs­dichte mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung einhergeht. Die Nordwestschweizer Kan­tone fordern daher für die BFI-Periode 2025–2028, dass sich die Bundesbeteiligung von 25% an der Be­rufsbildungsfinanzierung auf die Bundesbeiträge an die Kantone beschränkt. Ausserdem erwarten die Nordwestschweizer Kan­tone, dass sich der Bund über den Strukturaufbau hinaus im bisherigen Rahmen (80%) an den Kosten für viamia beteiligt. Das Angebot zur Unterstützung und Beratung von Personen ab 40 Jahren bei ihrer Laufbahnge­staltung soll dauerhaft angeboten werden. Diese erfolgreiche Massnahme leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Förderung des nationalen Arbeitskräfte­potenzials.

Im Bereich Universitäten und Hochschulen sowie im ETH-Bereich sieht der Bund sogar nur ein nomina­les Wachstum von 1,2% vor. Eine Begrenzung des Wachstums für Hochschulbeiträge auf 1,2% stellt das aus­gezeichnete Niveau der Schweizer Hochschulen und des Forschungs- und Wirtschaftsstand­ort Schweiz in Frage, denn die innovationsgetriebene und hochtechnisierte Schweizer Wirtschaft ist auf quali­fizierte Fach­kräfte und optimale Rahmenbedingungen angewiesen, zu welchen ein starkes For­schungs­umfeld gehört. Die Nordwestschweiz als wichtiger Hochschul- und Forschungsstandort mit bedeutenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen wie der Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Haute École Arc, der HEP-BEJUNE, dem Paul Scherrer Institut, dem Swiss TPH und dem Departement Biosys­teme der ETH ist von der tiefen Wachs­tumsrate im Hochschulbereich besonders betroffen. Die Hoch­schulen benö­tigen finanzielle Planungs­sicherheit und eine bedarfsgerechte Finanzierung. Ohne die Garantien des Bundes droht die Qualität der Schweizer Bildung zu leiden.

Der Schweizer Innovationspark ist eine von Bund und Kantonen sowie Wissenschaft und Privatwirtschaft betriebene Public-Private-Partnership, welche öffentlichen Interessen nachkommt. Da die vorgesehene Ei­genwirtschaftlichkeit der Innovationsparks nicht erreicht werden kann, die Förderung von Innovation je­doch von volkswirtschaftlicher und nationaler Bedeutung ist, vertreten die Nordwestschweizer Kantone die Hal­tung, dass der Bund den Schweizer Innovationspark gemäss dem Antrag der Konferenz Kantonaler Volks­wirtschaftsdirektorinnen und -direktoren (VDK) mit 4,5 Millionen Fran­ken jährlich unterstützen soll.

Mit der vorliegenden Botschaft verlagert der Bund die Kosten für den BFI-Bereich stärker zu den Kantonen und zieht sich zunehmend aus der Verant­wortung zurück. Dies obwohl die Kan­tone bereits den Grossteil der finanziellen Verantwortung tra­gen und zusammen mit den Gemeinden für rund 80% aller öffentlichen Aus­gaben im BFI-Bereich aufkom­men. Von den Kantonen zusätzliche Leistungen zu verlangen, ist in ei­nem Bereich, der in die Zuständigkeit des Bundes fällt, nicht akzeptabel. Die Nordwestschweizer Kan­tone anerkennen die angespannte Fi­nanzlage des Bundes. Allerdings erach­ten sie eine unzureichende Finan­zierung im Bereich Forschung, Bildung und Innovation als nicht ziel­füh­rend und als Sparmassnahme im falschen Bereich.

Die Ressource Wissen ist für ein Land wie die Schweiz, ihre gesellschaftliche Entwicklung, ihren Wohlstand und Lebens­qualität von grundlegender Be­deutung. Nur wenn sowohl Bund wie auch Kantone ihrer Verant­wortung im BFI-Bereich nachkommen, kann die Schweiz die Qualität der Berufsbildung und der Hochschu­len garan­tieren, dem Fachkräfte­mangel entgegenwirken und dadurch in Bildung, Forschung und Innovation weiter­hin führend sein.

Zusammenfassend erwarten die Nordwestschweizer Kantone vom eidgenössischen Parlament, dass es die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 20252028 bereitstellt; das heisst, dass das Gesamtbudget zusätzlich zu dem vorgeschlagenen jährlichen Wachstum von 1,6% an die Teuerung angepasst wird.